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am Sonntag, 08. März 2026, finden in Bayern Kommunalwahlen statt. In 71 Landkreisen und 2056 Städten, Märkten und Gemeinden werden die Kreistage, Stadt-, Markt- und Gemeinderäte sowie auch die meisten Landräte, Ersten Bürgermeister und Oberbürgermeister gewählt. In Aurachtal werden neben der Wahl zum/r Bürgermeister/in auch die Mitglieder des Gemeinderates, die Landrätin/der Landrat sowie die Mitglieder des Kreistages gewählt. Die Wahlperiode dauert grundsätzlich sechs Jahre.
Einen interaktiven Musterstimmzettel der Gemeinde Aurachtal, bei dem Sie selbst die verschiedenen Möglichkeiten zur Stimmenvergabe testen können.
Einen interaktiven Musterstimmzettel des Landkreises Erlangen-Höchstadt, bei dem Sie selbst die verschiedenen Möglichkeiten zur Stimmenvergabe testen können.
Die Verwaltungsgemeinschaft Aurachtal möchte informieren, dass die Wahlbenachrichtigungsbriefe für die Kommunalwahl am 08.03.2026, voraussichtlich ab Donnerstag, den 29.01.2026 bis spätestens Sonntag, den 15.02.2026 an alle Stimmberechtigten im Verwaltungsgebiet verteilt werden.
Sollten Sie bis Sonntag, den 15.02.2026 noch keine Wahlbenachrichtigung für die Kommunalwahl erhalten haben, aber glauben, stimmberechtigt zu sein, setzen Sie sich bitte zur Klärung des Sachverhaltes umgehend mit uns in Verbindung (Tel. 09132 / 775 10).
Briefwahl kann ab Erhalt der Wahlbenachrichtigung wie folgt beantragt werden:
Bitte beachten Sie, dass die Briefwahlunterlagen erst ab dem 16.02.2026 zugesandt bzw. vor Ort abgeholt werden dürfen.
Falls notwendig, kann der Antrag auf Briefwahl (schriftlich – nicht telefonisch) bereits vorher gestellt werden (z.B. bei einem Auslandsaufenthalt).
Briefwahlanträge müssen uns spätestens zwei Tage vor der Wahl, also bis Freitag, 06.03.2026, 15:00 Uhr, vorliegen. Nur in bestimmten Ausnahmefällen (z.B. bei einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung) können sie noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, gestellt werden.
Möchten Sie die Briefwahlunterlagen persönlich im Rathaus abholen, muss ebenfalls die Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes ausgefüllt werden. Beachten Sie hierbei bitte, dass die Unterlagen nur an Sie persönlich ausgehändigt werden können. Auch an Ehepartner, Kinder, Eltern dürfen die Unterlagen nur durch Vollmacht mitgegeben werden. Sollte keine Vollmacht ausgefüllt sein, werden Ihnen die Unterlagen per Post zugesandt (auch erst ab 16.02.2026 möglich).
Für Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt unter 09132 / 775 26 oder 09132 / 775 12 gerne zur Verfügung. Oder senden Sie uns eine E-Mail an: wahlen@aurachtal.de
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